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Diese Fragen können wir an dieser Stelle nicht generell beantworten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Mehrwertsteuer-Pflichtigkeit je nach Veranstaltung und den Umständen variieren kann. Kleinunternehmen mit einem geringen Jahresumsatz können von der MwSt. befreit sein, es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig für die MwSt.-Pflicht. Veranstalter:innen sollten sich daher im Zweifelsfall an eine:n Steuerberater:in wenden, um sicherzustellen, dass sie die geltenden Steuervorschriften korrekt umsetzen.