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Neue Betreuer- und Ehegattenvertretungsrechte

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Credits: Marco Di Bella

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Neue Betreuer- und Ehegattenvertretungsrechte: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt 

mit Rechtsanwalt Hubert Klein, Bonn

 

Im Medizin- und Pflegewesen kursieren zahlreiche Rechtsirrtümer rund um die Frage, ob, wann und wozu man Patienten- oder Bewohnervertreter tatsächlich „unterschreiben" lassen darf. Das Seminar vermittelt verständlich das Basiswissen, die Strukturen und die einzuhaltenden Formalien bei Stellvertretung – einschließlich der seit 2023 veränderten Formalien bei Betreuung und Vollmacht sowie des neuen Ehegattenvertretungsrechts (§ 1358 BGB).

Gönnen Sie sich und/oder Ihren Mitarbeitern eine verständliche und nachhaltig nutzbare Fortbildung mit folgenden Inhalten:

  • Die starken eigenen Erklärungsrechte von Betreuten und Minderjährigen.
  • Die Grundfehler bei „Unterschriften“ von Betreuern, Ehegatten, Kindern von Senioren
  • Formalien für ordnungsgemäße Erklärungen von Betreuern, Vorsorgebevollmächtigten, Eltern, Vormündern und Ehegatten (§ 1358 BGB-2023).
  •  Notwendige – teils aber auch überflüssige – Einbeziehung des Betreuungsgerichts.

 

Referent

Hubert Klein ist Rechtsanwalt in Bonn mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Medizinrecht- und Strafrechtrecht. Er ist Berater von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen im gesamten

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Neue Betreuer- und Ehegattenvertretungsrechte: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt 

mit Rechtsanwalt Hubert Klein, Bonn

 

Im Medizin- und Pflegewesen kursieren zahlreiche Rechtsirrtümer rund um die Frage, ob, wann und wozu man Patienten- oder Bewohnervertreter tatsächlich „unterschreiben" lassen darf. Das Seminar vermittelt verständlich das Basiswissen, die Strukturen und die einzuhaltenden Formalien bei Stellvertretung – einschließlich der seit 2023 veränderten Formalien bei Betreuung und Vollmacht sowie des neuen Ehegattenvertretungsrechts (§ 1358 BGB).

Gönnen Sie sich und/oder Ihren Mitarbeitern eine verständliche und nachhaltig nutzbare Fortbildung mit folgenden Inhalten:

  • Die starken eigenen Erklärungsrechte von Betreuten und Minderjährigen.
  • Die Grundfehler bei „Unterschriften“ von Betreuern, Ehegatten, Kindern von Senioren
  • Formalien für ordnungsgemäße Erklärungen von Betreuern, Vorsorgebevollmächtigten, Eltern, Vormündern und Ehegatten (§ 1358 BGB-2023).
  •  Notwendige – teils aber auch überflüssige – Einbeziehung des Betreuungsgerichts.

 

Referent

Hubert Klein ist Rechtsanwalt in Bonn mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Medizinrecht- und Strafrechtrecht. Er ist Berater von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet sowie Lehrbeauftragter an Bildungsreichtungen im Gesundheitswesen. Fachbuchautor im Pflegerecht.

Zielgruppe

Pflegedienst- und Verwaltungsleitungen, verantwortlich handelnde Pflegekräfte

Zertifikat

Im Preis enthalten

Format

Online via Zoom

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La vente se termine le mardi, 20.10.2026 14:00

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