ACHTUNG NEUER ORT:
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Solaranlagen auf Baudenkmälern
Gast: Hansjörg Schneebeli, Kirchenpfleger Ofelden.
Bei Solaranlagen auf denkmalgeschützten Bauten stehen sich zwei öffentliche Interessen gegenüber. Einerseits sollen Baudenkmäler möglichst ungeschmälert erhalten bleiben, andererseits sind Solaranlagen auf allen grösseren Dachflächen erwünscht. Während Solaranlagen in allen Bauzonen ohne Bewilligung erstellt werden können, erfordern diese in Kernzonen und insbesondere bei Baudenkmälern vertiefte Abklärungen.
Am Beispiel der Kirche Obfelden lässt sich das Dilemma aufzeigen. Das Dach der Kirche muss dringend saniert werden. Der heute mit Biberschwanzziegeln eingedeckte Bau soll zeitgemäss erneuert werden. Die Kirchenpflege Obfelden strebt eine vollflächige Solaranlage an. Das Baugesuch ist eingereicht.
Abklärungen bei der Denkmalpflege und bei der kantonalen Baudirektion sind erfolgt.