Die Brandschutz- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG und in Umsetzung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“ werden vom Arbeitgeber benannt und haben im Falle von Bränden vor allem bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung und Räumung zu übernehmen. Dazu zählen die Bekämpfung von Entstehungsbränden, Aufgaben bei der Gebäuderäumung, Hilfe bei der Evakuierung oder die Einweisung der Feuerwehr, um nur einige zu nennen.
Am ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin erfolgt eine Grundqualifizierung über 8 Stunden auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, mit Zertifikat.
Inhalt dieser Weiterbildung
- Bedeutung des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen
- Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz
- Brandursachen und besondere Brandrisiken im Betrieb
- Gefahren bei Sofortmaßnahmen
- Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft
- Chemische und physikalische Grundlagen des Verbrennungsvorgang
- Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktiken
- Unterweisung an handbetätigten Löscheinrichtungen
- Verhaltensorientierungen im Brandfall
- Flucht-
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Die Brandschutz- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG und in Umsetzung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“ werden vom Arbeitgeber benannt und haben im Falle von Bränden vor allem bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung und Räumung zu übernehmen. Dazu zählen die Bekämpfung von Entstehungsbränden, Aufgaben bei der Gebäuderäumung, Hilfe bei der Evakuierung oder die Einweisung der Feuerwehr, um nur einige zu nennen.
Am ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin erfolgt eine Grundqualifizierung über 8 Stunden auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben, insbesondere der DGUV Information 205-023, mit Zertifikat.
Inhalt dieser Weiterbildung
- Bedeutung des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen
- Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz
- Brandursachen und besondere Brandrisiken im Betrieb
- Gefahren bei Sofortmaßnahmen
- Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers bzw. der Selbsthilfekraft
- Chemische und physikalische Grundlagen des Verbrennungsvorgang
- Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktiken
- Unterweisung an handbetätigten Löscheinrichtungen
- Verhaltensorientierungen im Brandfall
- Flucht- und Rettungspläne, Evakuierung und Sammelstellen
- Unterstützung der Arbeitgeber bei der Planung und Organisation von Evakuierungen
Eine Weiterbildung für diese Aufgaben als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ist auch abhängig von den betriebsspezifischen Aufgaben mit möglichen besonderen Anforderungen an den Brandschutz. Eine gefährdungsspezifische Ausgestaltung entsprechend den betrieblichen Aufgaben mit Verlängerung auf 2 Tage ist bei Beauftragung kompletter Kurse oder In-House-Schulungen möglich.
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