Hannah Arendt hat sich in ihrem Werk gleichermaßen mit jüdischem Partikularismus, wie philosophischem Universalismus beschäftigt. Seit ihrem Aufsatz „Aufklärung und Judenfrage“ von 1932 ist dabei für sie leitend, dass sich der jüdische Partikularismus nur ereignisgeschichtlich und politisch-soziologisch verstehen lässt, während der philosophische Universalismus in bewußter Abstraktion sich von jeder Erfahrung entkoppelt hat. Ihr Zitat im Titel aus dem Jahr 1968 deutet an, welche komplexe Wechselwirkungen zwischen jüdischem Partikularismus und philosophischem Universalismus Arendt entfaltete. Trotz aller Skepsis versuchte sie daraus eine fragile Synthese zu bilden, die freilich vor allem eine Forderung blieb: das Bestehen darauf, dass jeder Mensch das Recht hat, Rechte zu haben und dass wer als Jüdin/Jude angegriffen werde, sich als Jüdin/Jude verteidigen müsse.