Das Erwachsenenschutzrecht gibt im Bedarfsfall (Urteilsunfähigkeit) die Möglichkeit, Ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten an eine Person oder Institution Ihrer Wahl zu delegieren. Erfahren Sie, was Sie mit dem Vorsorgeauftrag regeln können, und wie Sie es richtig tun.
Organisateur
Pro Senectute Aargau Beratungsstelle Bezirk Lenzburg