Das gab es so noch nie in Konstanz: Erstmals dürfen Feierfreudige am Karfreitag das Tanzbein schwingen – und zwar mit dem offiziellen Segen der Stadtverwaltung. Möglich macht dies die "Forbidden Moves" Party am Karfreitag, 18. April 2025, ab 21 Uhr in der Kantine Konstanz.
Das Feiertagsgesetz in Baden-Württemberg untersagt öffentliche Tanzveranstaltungen an sogenannten "Stillen Tagen", darunter auch Karfreitag, und begründet das mit dem "stillen Charakter des Tages" als Tag der Trauer und des Gedenkens an den Tod Jesu Christi. Doch die Gesellschaft wandelt sich: Nur noch eine Minderheit der Bevölkerung ist Mitglied einer der beiden großen christlichen Kirchen, nur ein Bruchteil der Bevölkerung (etwa 5 Prozent) ist ernsthaft aktiv religiös, während Umfragen zeigen, dass die meisten Menschen Ostern eher mit dem Frühling, einem langen Wochenende oder der Ostereiersuche mit den Kindern verbinden.
Angesichts dieser Entwicklung ist es für die Veranstalter der "Forbidden Moves" Party nicht länger zeitgemäß, dass die Gesetzgebung eines weltanschaulich neutralen Staates die Freiheitsrechte aller Bürger einschränkt und dafür an die Gepflogenheiten einer religiösen Minderheit anknüpft.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte bereits 2016, dass ein ausnahmsloser Schutz des Karfreitags,
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Das gab es so noch nie in Konstanz: Erstmals dürfen Feierfreudige am Karfreitag das Tanzbein schwingen – und zwar mit dem offiziellen Segen der Stadtverwaltung. Möglich macht dies die "Forbidden Moves" Party am Karfreitag, 18. April 2025, ab 21 Uhr in der Kantine Konstanz.
Das Feiertagsgesetz in Baden-Württemberg untersagt öffentliche Tanzveranstaltungen an sogenannten "Stillen Tagen", darunter auch Karfreitag, und begründet das mit dem "stillen Charakter des Tages" als Tag der Trauer und des Gedenkens an den Tod Jesu Christi. Doch die Gesellschaft wandelt sich: Nur noch eine Minderheit der Bevölkerung ist Mitglied einer der beiden großen christlichen Kirchen, nur ein Bruchteil der Bevölkerung (etwa 5 Prozent) ist ernsthaft aktiv religiös, während Umfragen zeigen, dass die meisten Menschen Ostern eher mit dem Frühling, einem langen Wochenende oder der Ostereiersuche mit den Kindern verbinden.
Angesichts dieser Entwicklung ist es für die Veranstalter der "Forbidden Moves" Party nicht länger zeitgemäß, dass die Gesetzgebung eines weltanschaulich neutralen Staates die Freiheitsrechte aller Bürger einschränkt und dafür an die Gepflogenheiten einer religiösen Minderheit anknüpft.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte bereits 2016, dass ein ausnahmsloser Schutz des Karfreitags, der jede Befreiungsmöglichkeit ausschließt, mit den Grundrechten auf Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit unvereinbar ist, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind.
Die "Forbidden Moves" Party versteht sich als ein solcher Ausdruck. Mit dieser Aktion möchten die Veranstalter auf das anachronistische Feiertagsgesetz aufmerksam machen und ein Zeichen für die konsequente Umsetzung der Trennung von Staat und Kirche und für die offene Gesellschaft setzen.
Eingeladen sind alle - Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung und jeder Herkunft – gemeinsam einen friedlichen und fröhlichen Feiertag zu erleben.
Programm:
Ab 21 Uhr (Eintritt frei): Vortrag zum Thema: "Ist das mit Rücksichtnahme auf eine religiöse Minderheit begründete Tanzverbot für alle Bürger an stillen Tagen im Feiertagsgesetz in einer zunehmend säkularen Gesellschaft noch zeitgemäß?"
- Diskussion zum Thema
- "Wort zum Karfreitag" mit humanistischem Tanzsegen von Dr. Michael Schmidt-Salomon
- Anschließend (Eintritt 10 Euro): Tanz. DJ-Lineup: MR. TADEL | NICK FETCHER | LARNIE
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