Was ist eine Event-Ausfallversicherung und was deckt sie ab?

Übersicht:

Was ist eine Event-Ausfallversicherung?

Eine Event-Ausfallversicherung gehört zur Familie der Veranstaltungsversicherungen. Dazu gehört auch die Eventhaftpflicht, die du evtl. schon hast, ist aber nicht mit einer Ausfallversicherung zu verwechseln. Eine normale Eventversicherung bzw. Eventhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzforderungen von Dritten bei Personen- oder Sachschäden, die bei der Durchführung eines Events entstehen, aber keine Eventabsage. Hingegen eine Ausfallversicherung schützt Veranstalter vor finanziellen Nachteilen, die einem durch den Ausfall oder Abbruch eines Events entstehen.

Was deckt eine Ausfallversicherung?

Die Ausfallversicherung für Events versichert einen Veranstalter gegen finanzielle Schäden, die durch eine Absage entstehen. Denn bei kurzfristigen Absagen sind gebuchte Lieferanten trotzdem zu bezahlen oder man bleibt auf hohen Stornokosten sitzen.

Folgende Fälle sind versichert:

  • Wetterbedingte Eventabsage (Gefahr für Leib und Leben, unmöglicher Eventaufbau oder Zugang zum Veranstaltungsort)
  • Nichtverfügbarkeit der Location (Brand, Stromausfall, etc.)
  • Behördliches Verbot (Absage/Abbruch durch Polizei aufgrund Terrorwarnungen / -drohungen)
  • Pietät (Abbruch aufgrund moralischer Gründe z. B. Unfall während Event)

Allgemeine Versicherungsbedingungen >
Allgemeine Bedingungen für die Eventausfall-Versicherung >
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Was ist nicht versichert bzw. was wird nicht gedeckt?

Die Gründe, die zu einem Abbruch oder einer Absage führen, welche die Veranstalter:in selbst zu verantworten hat, sind nicht versichert (z. B. schlechte oder fahrlässige Planung).

Nicht versichert sind:

  • ein Ausfall des Events, wenn Künstler*in nicht erscheinen.
  • ein Ausfall oder Abbruch des Events aufgrund von Hooliganismus.
  • ein Ausfall des Events bei Nichtinteresse des Publikums (Mangel an Erfolg).
  • Events mit Risikosportarten wie Bungeejumping, River Rafting, Gleitschirmfliegen
  • Events mit einer Veranstaltungsdauer von mehr als sieben Tagen

Information betreffend Coronavirus: Laut Art. 7.14. der allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Ansprüche, die aufgrund einer Absage im Zusammenhang mit dem Coronavirus entstehen, von der Versicherung ausgeschlossen.