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Mittwoch

Tageskarte Fischerei-Verein St. Gallen (FVSG)

Tageskarte Fischerei-Verein St. Gallen  (FVSG) Gübsensee, Gewässer des FVSG, Sturzeneggstrasse 80, 9015 St. Gallen Tickets

Credits: Fischerei-Verein St. Gallen, 9014 St. Gallen

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Gübsensee, Gewässer des FVSG, St. Gallen (CH)

Wichtig:
Die Tageskarte ist nur in ausgedruckter Form gültig, da jeder Fang auf der Tageskarte sofort unauslöschlich eingetragen werden muss!

Der SANA-Ausweis oder ein gleichwertiger Angelschein (Deutschland, Österreich, Lichtenstein etc.) ist obligatorisch und muss mitgeführt und auf Verlangen durch Kontrollorgane/Vereinsmitglieder vorgewiesen werden!

Auszug aus den Betriebsvorschriften
(Gültige Fassung unter https://www.fvsg.ch/Media/Documents/Betriebsvorschriften2021.pdf)

Jeder Fisch ist unmittelbar nach dem Fang unauslöschlich unter Angabe der Fischart und der Länge in die untenstehende Fangstatistiktabelle einzutragen. Es gilt an ALLEN Standorten eine Feumerpflicht, um die Fische zu entnehmen!

Gültigkeit der Tageskarte:

  • Die Tageskarte ist am aufgedruckten (gelösten) Datum von 04:00 Uhr – 23:00 Uhr für nachfolgende Gewässer gültig:
  • Für Erwachsene und Jugendliche Nichtmitglieder ist das Angeln im Gübsensee und Untere Sitter (ab Billwiller Wuhr bis Grenzpfahl Lemisau) gestattet
  • Für B-Mitglieder- und Gast-Tageskarten ist das Angeln in folgenden Gewässern erlaubt: Gübsensee, untere Sitter (ab Filtrox-Brücke bis Grenzpfahl Lemisau), Rheintalergewässer ab Brücke Monstein bis Bodensee. Fischereiverbot im Monat Juni im Eselschwanz und ab Schutzzonentafel KIBAG-Weiher bis
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Wichtig:
Die Tageskarte ist nur in ausgedruckter Form gültig, da jeder Fang auf der Tageskarte sofort unauslöschlich eingetragen werden muss!

Der SANA-Ausweis oder ein gleichwertiger Angelschein (Deutschland, Österreich, Lichtenstein etc.) ist obligatorisch und muss mitgeführt und auf Verlangen durch Kontrollorgane/Vereinsmitglieder vorgewiesen werden!

Auszug aus den Betriebsvorschriften
(Gültige Fassung unter https://www.fvsg.ch/Media/Documents/Betriebsvorschriften2021.pdf)

Jeder Fisch ist unmittelbar nach dem Fang unauslöschlich unter Angabe der Fischart und der Länge in die untenstehende Fangstatistiktabelle einzutragen. Es gilt an ALLEN Standorten eine Feumerpflicht, um die Fische zu entnehmen!

Gültigkeit der Tageskarte:

  • Die Tageskarte ist am aufgedruckten (gelösten) Datum von 04:00 Uhr – 23:00 Uhr für nachfolgende Gewässer gültig:
  • Für Erwachsene und Jugendliche Nichtmitglieder ist das Angeln im Gübsensee und Untere Sitter (ab Billwiller Wuhr bis Grenzpfahl Lemisau) gestattet
  • Für B-Mitglieder- und Gast-Tageskarten ist das Angeln in folgenden Gewässern erlaubt: Gübsensee, untere Sitter (ab Filtrox-Brücke bis Grenzpfahl Lemisau), Rheintalergewässer ab Brücke Monstein bis Bodensee. Fischereiverbot im Monat Juni im Eselschwanz und ab Schutzzonentafel KIBAG-Weiher bis Bodensee. Für Jugendliche im Alter von 10-12 Jahren ist die Tageskarte nur für stehende Gewässer gültig.

Beim Gübsensee gelten die Rechenanlage und die Staumauer als Sperrzonen.

In allen stehenden Gewässern ist Spinnfischen im Monat Mai, während der Hecht- und Zander-Schonzeit verboten (verboten sind Löffel, Spinner, künstliche und natürliche Köderfische, Twister, Zocker, Streamer usw.).

Erlaubt ist:

  • in fliessenden Gewässern eine Rute, in stehenden Gewässern zwei Angelruten
  • der Fischfang mit Natur- und Kunstködern, ausgenommen Fischeier. Je Angelrute höchstens drei einfache oder zwei Mehrfachhaken
  • in fliessenden Gewässern dürfen Kunstköder mit maximal zwei Einzelhaken bestückt sein

Untersagt ist:

  • das Fischen mit einer unbeaufsichtigten Fangeinrichtung
  • das Verwenden von Widerhaken
  • das Verwenden von geschonten und standortfremden sowie lebenden Köderfischen
  • die Lebendhälterung von Fischen in Setzkeschern oder dergleichen
  • Fische, welche das vorgeschriebene Mindestmass nicht erreichen, sind sorgfältig, gegebenenfalls durch Abschneiden des Angels, in das Gewässer zurückzusetzen

Die entnommenen Fische sind in einem geeigneten Behältnis aufzubewahren und während dem Fischen mitzutragen. Handlungsfähige Fischereiberechtigte können ein Kind oder einen Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Altersjahr an ihrer Stelle und unter ihrer Aufsicht fischen lassen. Die Fischfangstatistik (unten) sowie der SANA-Ausweis oder ein gleichwertiger Angelschein muss beim Angeln mitgetragen und bei Verlangen, der Polizei, der Fischereiaufsicht oder anderen Ordnungsorganen vorgezeigt werden. Jeder Fisch ist unmittelbar nach dem Fang unauslöschlich unter Angabe der Fischart, der Länge, wenn möglich das Gewicht sowie das Fanggewässer in die Fangstatistik einzutragen.

Fischeingeweide und sonstige Abfälle sind mitzunehmen und dürfen nicht ins Gewässer oder in den öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden. Die Ufer sind sauber zu halten.

Fangzahlbeschränkung:
Max. 3 Edelfische pro Tag (Forellen, Äschen, Saiblinge)
Max. 3 Raubfische pro Tag (Hecht / Zander), davon maximal 2 Zander

Schonzeiten und Mindestfangmasse

Bachforellen (Sitter): Schonzeit 1. Oktober – 29. Februar; Mindestmass: 30 cm
Regenbogenforellen (Rheintalgewässer): Schonzeit  1. Oktober – 29. Februar; Mindestmass  25cm
Bachforellen / Saiblinge (Gübsensee): Schonzeit  1. Oktober – 29. Februar; Mindestmass 25 cm
Hecht (alle Gewässer): Schonzeit 1. März – 31. Mai; Mindestmass 50 cm
Zander (alle Gewässer): Schonzeit 1. März – 31. Mai; Mindestmass 40 cm

Die Tageskarte mit ausgefüllter Fangstatistik ist nach Gebrauch entweder per Scan (Fotokopie) an die Mailadresse fvsg[at]gmx.ch oder per frankierter Post an die Vereinsadresse:
Fischerei-Verein St. Gallen
9014 St. Gallen

zu senden.

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Veranstalter:in

Veranstalter:in von Tageskarte Fischerei-Verein St. Gallen  (FVSG)

Fischerei-Verein St. Gallen

Tickets

Online-Verkauf endet am Mittwoch, 22.05.2024 23:00

Tageskarte Erwachsen (ab 18 Jahre)

CHF 45.00

Tageskarte Jugend (12-18 Jahre)

CHF 35.00

Tageskarte als Gast von FVSG Mitglied, Erwachsen (ab 18 J.)

CHF 35.00

Tageskarte als Gast von FVSG Mitglied, Jugend (10-18 J.)

CHF 20.00

B-Mitglied

CHF 35.00

Preise inkl. Steuern

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Infos

Ort:

Gübsensee, Gewässer des FVSG, Sturzeneggstrasse 80, St. Gallen, CH

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Tageskarte Fischerei-Verein St. Gallen (FVSG) wird organisiert durch:

Fischerei-Verein St. Gallen