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17

Monday

Unterhalt bei Trennung/Scheidung - Informationen/Berechnung

Unterhalt bei Trennung/Scheidung - Informationen/Berechnung Frieda 23, Friedrichstraße 23, 18057 Rostock Tickets
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Frieda 23, Rostock (DE)

Unterhalt bei Trennung und Scheidung - Was steht mir zu, was muss ich zahlen?

Nach einer Trennung oder Scheidung geht es oft um Kindesunterhalt, aber auch um Trennungs-, nachehelichen oder Partnerunterhalt. Rechtlich haben minderjährige Kinder vorrangig Anspruch auf Unterhalt. Für Getrenntlebende, Geschiedene und Ex-Partner kann ebenfalls ein Anspruch bestehen.
Für den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) stellt eine erfahrene Rostocker Rechtsanwältin am Montag, dem 17. November, 18.30 Uhr, in Rostock, Friedrichstr. 23 (Frieda 23), zunächst die Grundsätze des Unterhaltsrechts für Kinder vor: Bedürftgkeit, Einkommensermittlung des Verpflichteten, Unterhaltshöhe, Auskunftspflichten, Selbstbehalt, Mehr- und Sonderbedarf und Einiges mehr .Bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft ("Partnerschaft") besteht während dieser und nach Beendigung keine Unterhaltspflicht der Partner untereinander, wenn sie keine gemeinsamen Kinder haben.Bei Eheleuten ist zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden. Hier ist insbesondere von Bedeutung: Unterhaltsvoraussetzungen, Auskunftspflichten, Berechnung und Höhe des Einkommens, Selbstbehalt, Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit, Dauer der Zahlungsverpflichtung.

Die Referentin gibt auch rechtliche Hinweise, Tipps und

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Unterhalt bei Trennung und Scheidung - Was steht mir zu, was muss ich zahlen?

Nach einer Trennung oder Scheidung geht es oft um Kindesunterhalt, aber auch um Trennungs-, nachehelichen oder Partnerunterhalt. Rechtlich haben minderjährige Kinder vorrangig Anspruch auf Unterhalt. Für Getrenntlebende, Geschiedene und Ex-Partner kann ebenfalls ein Anspruch bestehen.
Für den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) stellt eine erfahrene Rostocker Rechtsanwältin am Montag, dem 17. November, 18.30 Uhr, in Rostock, Friedrichstr. 23 (Frieda 23), zunächst die Grundsätze des Unterhaltsrechts für Kinder vor: Bedürftgkeit, Einkommensermittlung des Verpflichteten, Unterhaltshöhe, Auskunftspflichten, Selbstbehalt, Mehr- und Sonderbedarf und Einiges mehr .Bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft ("Partnerschaft") besteht während dieser und nach Beendigung keine Unterhaltspflicht der Partner untereinander, wenn sie keine gemeinsamen Kinder haben.Bei Eheleuten ist zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden. Hier ist insbesondere von Bedeutung: Unterhaltsvoraussetzungen, Auskunftspflichten, Berechnung und Höhe des Einkommens, Selbstbehalt, Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit, Dauer der Zahlungsverpflichtung.

Die Referentin gibt auch rechtliche Hinweise, Tipps und beantwortet Fragen.
Über eine kleine Spende freuen wir uns.Anmeldung (ist ratsam): Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Rostock, Tel. 0176 52758560 (Frau Wendt), E-Mail: Rostock@isuv.de

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Manfred Ernst

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Frieda 23, Friedrichstraße 23, Rostock, DE

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Manfred Ernst