Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: Wie nutze ich mein Selbstbestimmungsrecht?
Um die Selbstbestimmung von Menschen auch in schwierigen Situationen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber mit der Zivilgesetzbuch-Gesetzesrevision im Jahre 2013 die beiden Rechtsinstitute „Vorsorgeauftrag“ und „Patientenverfügung“ geschaffen. Wie ein Vorsorgeauftrag errichtet wird und was man damit erreicht, beschäftigt heute viele Leute. Nicht nur KESB-Kritiker beschäftigen sich mit diesem Thema, sondern vor allem Leute, die ihr Selbstbestimmungsrecht bewusst wahrnehmen wollen.
Ziel: Die Teilnehmenden kennen die Formvorschriften und Aufbewahrungsmöglichkeiten. Sie kennen die Unterschiede zwischen Generalvollmacht, Vorsorgeauftrag, Letztwillige Verfügung, Patientenverfügung und sie können bei einfachen Verhältnissen selbstständig einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung erstellen. Sie wissen wo Sie Unterstützung oder persönliche Beratung anfordern können.