In einer Demokratie gilt der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel zählt. Doch in der Schweiz ist das nicht immer so. Bei bestimmten Vorlagen hat die Stimme einer Urnerin rechnerisch rund 35-mal mehr Gewicht als jene eines Zürchers.
Der Grund liegt in einem besonderen Merkmal des Schweizer Föderalismus: dem Zusammenspiel von Volk und Kantonen. Das Ständemehr verlangt, dass bei Verfassungsänderungen oder dem Beitritt zu internationalen Organisationen, also besonders wichtigen Abstimmungen, nicht nur die Mehrheit der Stimmenden, sondern auch die Mehrheit der Kantone zustimmen muss. Der Ständerat, wo jeder Kanton unabhängig von der Bevölkerungszahl vertreten ist, bildet dieses föderale Prinzip auf parlamentarischer Ebene ab.
Beide Institutionen gehen auf die Entstehung des Bundesstaates zurück. Sie sollten insbesondere die bevölkerungsärmeren Kantone davor schützen, von den grossen Kantonen dauerhaft überstimmt zu werden. Heute geben diese beiden föderalen Institutionen vor allem dann zu reden, wenn sich Volk und Stände nicht einig sind.
Aber wie oft ist dies überhaupt der Fall, dass sich Volk und Stände entgegenstehen? Inwiefern erfüllt das Ständemehr heute noch seine bei der Bundesstaatsgründung intendierte Funktion? Welche Informationskanäle zwischen den Staatsebenen sind für
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In einer Demokratie gilt der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel zählt. Doch in der Schweiz ist das nicht immer so. Bei bestimmten Vorlagen hat die Stimme einer Urnerin rechnerisch rund 35-mal mehr Gewicht als jene eines Zürchers.
Der Grund liegt in einem besonderen Merkmal des Schweizer Föderalismus: dem Zusammenspiel von Volk und Kantonen. Das Ständemehr verlangt, dass bei Verfassungsänderungen oder dem Beitritt zu internationalen Organisationen, also besonders wichtigen Abstimmungen, nicht nur die Mehrheit der Stimmenden, sondern auch die Mehrheit der Kantone zustimmen muss. Der Ständerat, wo jeder Kanton unabhängig von der Bevölkerungszahl vertreten ist, bildet dieses föderale Prinzip auf parlamentarischer Ebene ab.
Beide Institutionen gehen auf die Entstehung des Bundesstaates zurück. Sie sollten insbesondere die bevölkerungsärmeren Kantone davor schützen, von den grossen Kantonen dauerhaft überstimmt zu werden. Heute geben diese beiden föderalen Institutionen vor allem dann zu reden, wenn sich Volk und Stände nicht einig sind.
Aber wie oft ist dies überhaupt der Fall, dass sich Volk und Stände entgegenstehen? Inwiefern erfüllt das Ständemehr heute noch seine bei der Bundesstaatsgründung intendierte Funktion? Welche Informationskanäle zwischen den Staatsebenen sind für die Entscheidungsfindung relevant, damit es gar nicht erst zur Kollision zwischen Volks- und Ständemehr kommt? Wer ist im Staat unter-, wer überrepräsentiert? Und welche Reformen sind denkbar?
Ein Inputreferat von Adrian Vatter (Professor für Schweizer Politik, Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern) bildet die Grundlage des folgenden Gesprächs mit Katja Christ (Nationalrätin Basel-Stadt). Jacqueline Büchi (Leiterin Ressort Reportagen & Storytelling bei Tamedia) moderiert das Gespräch.
Diese Veranstaltung ist Teil der Ausstellung «Macht und Heimat. Föderalismus in der Schweiz und anderswo.», die noch bis Ende 2026 im Polit-Forum Bern zu besichtigen ist und vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mitfinanziert wird. Die Ausstellung entstand in enger Zusammenarbeit mit der ch Stiftung, dem Institut für Föderalismus der Universität Fribourg und dem politikwissenschaftlichen Institut der Universität Bern.
Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt und ist kostenlos.
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