Die Pilzkontrolleure freuen sich über sauber geputzte (nicht gerüstete) Pilze. Schontage: Vom 1. - 10. jeden Monats ist totales Pflückverbot im Kanton Zürich. In dieser Zeit findet keine Pilzkontrolle statt. Bitte die Empfehlungen für das Pilzsammeln der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrolleure unter www.vapko.ch sowie die kantonale Pilzschutzverordnung beachten.