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Es steht fest: Zum 01. Juni 2023 wird das neue Einheitliche Patentgericht seine Pforten öffnen. Am selben Tag wird auch das Einheitspatent eingeführt. Ein zusätzliches Patentsystem, welches innovativen Unternehmen ermöglichen soll, ihre technischen Ideen noch effektiver, kostengünstiger und durchsetzungsstärker zu schützen. Doch wer die Wahl hat, hat auch die Qual. Denn nun gilt es, im Sinne eines effektiven und möglichst risikoarmen Patentmanagements die richtigen Entscheidungen zu treffen und vorbereitet zu sein.

 Erste mögliche Vorbereitungsmaßnahmen können und müssen bereits jetzt getroffen werden. Denn ab dem 01. März 2023 können sogenannte „Opt-Out“ Anträge für bestehende europäische Patente eingereicht werden. Kurz gesagt: Wer Inhaber eines erteilten europäischen Patents ist und verhindern möchte, dass das neue Einheitliche Patentgericht für dieses Patent zuständig wird, sollte möglichst vor dem 01. Juni 2023 einen „Opt-Out“ Antrag stellen.

Unabhängig davon ist zu überlegen, wie mit Patentanmeldungen verfahren werden soll, die  derzeit noch vom Europäischen Patentamt geprüft werden und erst nach dem 01. Juni 2022 zum Patent erteilt werden. Soll für diese Patente der Schutz mit einheitlicher Wirkung eintreten? Was bedeutet „Schutz mit einheitlicher Wirkung“

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Es steht fest: Zum 01. Juni 2023 wird das neue Einheitliche Patentgericht seine Pforten öffnen. Am selben Tag wird auch das Einheitspatent eingeführt. Ein zusätzliches Patentsystem, welches innovativen Unternehmen ermöglichen soll, ihre technischen Ideen noch effektiver, kostengünstiger und durchsetzungsstärker zu schützen. Doch wer die Wahl hat, hat auch die Qual. Denn nun gilt es, im Sinne eines effektiven und möglichst risikoarmen Patentmanagements die richtigen Entscheidungen zu treffen und vorbereitet zu sein.

 Erste mögliche Vorbereitungsmaßnahmen können und müssen bereits jetzt getroffen werden. Denn ab dem 01. März 2023 können sogenannte „Opt-Out“ Anträge für bestehende europäische Patente eingereicht werden. Kurz gesagt: Wer Inhaber eines erteilten europäischen Patents ist und verhindern möchte, dass das neue Einheitliche Patentgericht für dieses Patent zuständig wird, sollte möglichst vor dem 01. Juni 2023 einen „Opt-Out“ Antrag stellen.

Unabhängig davon ist zu überlegen, wie mit Patentanmeldungen verfahren werden soll, die  derzeit noch vom Europäischen Patentamt geprüft werden und erst nach dem 01. Juni 2022 zum Patent erteilt werden. Soll für diese Patente der Schutz mit einheitlicher Wirkung eintreten? Was bedeutet „Schutz mit einheitlicher Wirkung“ überhaupt? Welche Länder der europäischen Union nehmen an dem neuen Patentsystem teil? Wie verhält es sich mit den Kosten? Welcher Nutzen und welche Risiken gehen mit einem Einheitspatent einher? All diese Fragen sollten zeitnah beantwortet werden.

Um Ihnen – den Unternehmern, Geschäftsführern und Patentabteilungsleitern – die Beantwortung dieser Fragen zu erleichtern, organisiert Keller Schneider am 23. März 2023 ein kostenloses Webinar unter Leitung unserer Partner Dr. Philipp Rüfenacht und Franz Möltgen. Darin werden wir die wichtigsten Punkte zum neuen Einheitspatentsystem und dem neuen Einheitlichen Patentgericht aufzeigen. Das Webinar soll Sie in die Lage versetzen, die oben aufgeführten Fragen für Ihr Unternehmen zu beantworten.

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